Nachhaltig­keit als globale Heraus­forderung

Erdüberlastungstage global und national

Der Erdüberlastungstag (englisch Earth Overshoot Day, zunehmend seltener auch „Ecological Debt Day“, „Welterschöpfungstag“, „Weltüberlastungstag“ oder „Ökoschuldentag“) ist in einer jährlichen Kampagne der Organisation Global Footprint Network der Tag des laufenden Jahres, an dem die menschliche Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen das Angebot und die Kapazität der Erde zur Reproduktion dieser Ressourcen in diesem Jahr übersteigt. Der Erdüberlastungstag ist ein Aktionstag.

Jahr Datum Verbrauch in Erde-Einheiten
1961 15. Mai 1962 0,73 (In diesem Jahr ließ die globale jährliche Ressourceninanspruchnahme noch Reserven übrig)
1970 29. Dezember 1,01 (Seitdem übersteigt der jährliche Verbrauch die global zur Verfügung stehenden Ressourcen)
1971 20. Dezember 1,03 Planeten Erde stellten ihre Ressourcen zur Verfügung
1972 10. Dezember 1,06
1973 26. November 1,10
1974 27. November 1,10
1975 30. November 1,09
1976 16. November 1,14
1977 11. November 1,16
1978 7. November 1,17
1979 29. Oktober 1,21
1980 4. November 1,18
1981 11. November 1,16
1982 15. November 1,14
1983 14. November 1,15
1984 6. November 1,18
1985 4. November 1,19
1986 30. Oktober 1,20
1987 23. Oktober 1,23
1988 15. Oktober 1,27
1989 11. Oktober 1,29
1990 11. Oktober 1,29
1991 10. Oktober 1,29
1992 12. Oktober 1,28
1993 12. Oktober 1,28
1994 10. Oktober 1,29
1995 4. Oktober 1,32
1996 2. Oktober 1,33
1997 29. September 1,34
1998 29. September 1,34
1999 29. September 1,34
2000 23. September 1,38
2001 22. September 1,38
2002 19. September 1,39
2003 9. September 1,45
2004 1. September 1,49
2005 25. August 1,54
2006 19. August 1,58
2007 14. August 1,62
2008 14. August 1,62
2009 18. August 1,59
2010 7. August 1,67
2011 4. August 1,69
2012 4. August 1,69
2013 3. August 1,70
2014 4. August 1,69
2015 5. August 1,68
2016 5. August 1,68
2017 1. August 1,71 Deutschland 24. April
2018 29. Juli 1,74 Deutschland 02. Mai
2019 29. Juli 1,74 Deutschland 03. Mai
2020 22. August 1,56 Deutschland
2021 29. Juli 1,74 Deutschland 05. Mai
2022 28. Juli 1,75 Deutschland 04. Mai
2023 2. August Deutschland 04. Mai
2024 1. August Deutschland 02. Mai

Quelle: www.wikipedia.org/wiki/Erdüberlastungstag

positive Meldung

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Hintergrund

Naturnahe Wälder, frei fliessende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere bilden unsere Lebensgrundlage. Diese Ökosysteme erzeugen Sauerstoff, reinigen Luft und Wasser, binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und regulieren das Klima der Erde. Sie sind unser Lebens- und Erholungsraum und sichern uns Nahrung, Rohstoffe und Einkommen. Intakte Ökosysteme helfen uns beim Kampf gegen die Klimakrise und sind unser Schutzschirm gegen Naturkatastrophen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen. Ihre lebenswichtigen Funktionen können sie aber nur erfüllen, wenn sie gesund sind.

Doch der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Gesellschaft und Wirtschaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten. Die Lage der Natur ist dramatisch: Selbst von den europäisch geschützten Lebensräumen waren EU-weit bereits 2018 81 Prozent in schlechtem Zustand.

Gleichzeitig hängen nach offiziellen Beschäftigungsstatistiken des Europäischen Parlaments von 2019, allein in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion EU-weit rund 13,3 Millionen Beschäftigte direkt und indirekt von intakten Ökosystemen ab. Auch für viele weitere Wirtschaftssektoren bildet eine gesunde Natur die Existenzgrundlage. Bisherige Anstrengungen konnten den Rückgang der gefährdeten Lebensraumtypen und das Aussterben vieler Arten nicht stoppen. Deshalb ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Lebensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die WVO klare Ziele und Fristen vor.

Handlungsbedarf

Europäische Ökosysteme stehen unter wachsendem Druck und leiden unter vielfältigen Stressoren wie den Auswirkungen des Klimawandels, der Aufgabe extensiver Landwirtschaft beziehungsweise der Intensivierung der Bewirtschaftung, Veränderungen im Wasserhaushalt und der Einbringung oder Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Sie führen zur Degradierung und zum Verlust von Ökosystemen. Über 80 Prozent der geschützten Moore befinden sich laut Europäischer Kommission in einem schlechten und unzureichenden Erhaltungszustand. Wissenschaftliche Untersuchungen der Internationalen Gruppe zur Erhaltung der Moore (IMCG) schätzen, dass etwa 50 Prozent der Moorfläche in der EU für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für den Torfabbau entwässert sind. Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) berichtet zur biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen in Europa, dass nicht nur die Populationen von Insekten, sondern auch 60 Prozent der Amphibien und 71 Prozent der Fische drastisch zurückgegangen sind. Viele Wälder sind von langen Trockenperioden und der Zunahme von Schädlingen betroffen und die Meeresökosysteme leiden unter Übernutzung, Klimawandel, Artenschwund, Umweltverschmutzung und invasiven Arten.

Auch in Deutschland ist der Zustand der Artenvielfalt alarmierend: Auf den Roten Listen werden ein Drittel der bewerteten Arten als bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben geführt. Besonders gravierend ist der Rückgang der bestäubenden Insekten. Fast die Hälfte aller Wildbienenarten ist gefährdet und mehr als ein Drittel der Schwebfliegenarten in Europa ist vom Aussterben bedroht. Gleichzeitig hängen fast 90 Prozent der wildblühenden Pflanzen von Insektenbestäubung ab, unterstreicht die deutsche Koordinierungsstelle des Weltbiodiversitätsrates (IPBES). Der starke Rückgang der Bestäuber gefährdet somit auch unmittelbar die Ernährungssicherung der Menschen in der EU.

In seinem Sechsten Sachstandsbericht warnt der Weltklimarat (IPCC) bereits 2020, dass sich die Natur, selbst bei einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C (Grad Celsius), nur schwer anpassen kann und das Risiko für den weiteren Verlust von Arten und den damit verbundenen Lebensgrundlagen besteht. Umgekehrt wirken intakte Wälder, Feuchtgebiete, Auen und Moore als natürliche Klimaschützer. Sie speichern Wasser bei Trockenheit, nehmen Hochwasser bei Überflutungen auf, regulieren die Temperaturen in ihrer Umgebung und wirken als bedeutende Kohlenstoffsenken.

Umsetzung des internationalen Rechts

Seit 2020 verfolgt die Bundesregierung die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die darauf zielt, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 auf dem Weg der Erholung befindet. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gehört zu ihren Kernelementen. Damit ist die WVO essenzieller Bestandteil des europäischen Green Deal mit seiner ambitionierten Umwelt-, Naturschutz-und Klimapolitikmit dem unter anderem bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll.

Im Dezember 2022 hat sich die EU, im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), mit der Unterzeichnung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) unter anderem dazu bekannt, seine Ökosysteme wiederherzustellen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Darüber hinaus fordert die UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen (2021–2030) dazu auf, weltweit den Verlust und die Degradierung von Ökosystemen zu verhindern, aufzuhalten und umzukehren. Sie unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die UN-Konventionen zur biologischen Vielfalt (CBD), zum Klimawandel (UNFCCC) und zur Wüstenbekämpfung (UNCCD).

Mit der WVO geht die EU bei der Umsetzung dieser internationalen Abkommen voran, indem sie einen konkreten Zeitrahmen und ausdifferenzierte und messbare Zwischenziele und Ziele vorgibt.

Ziele und Maßnahmen

Übergeordnetes Ziel der WVO ist die kontinuierliche Erholung der Natur, insbesondere die Erhöhung der Artenvielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme sowie die Erfüllung der Klimaschutzziele und der internationalen Vereinbarungen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen. Die WVO baut auf bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf und verleiht deren Umsetzung mit klaren Zeit- und Flächenvorgaben neuen Schub und unterstützt damit auch die Umsetzung von EU-Gewässerschutz-Richtlinien. So nutzt die WVO beispielsweise viele bereits etablierte Indikatoren aus bestehenden EU-Umweltschutzgesetzgebungen in der Fortschrittsbeobachtung, geht aber gleichzeitig in ihrer Zielsetzung und Ambition über die bestehende Gesetzgebung hinaus.

Das übergreifende Ziel der WVO ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme mit Maßnahmen abgedeckt sein, die der Wiederherstellung bedürfen. Dabei sollen auch Maßnahmen bei der Umsetzung anderer Richtlinien, wie der Wasserrahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie oder der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie berücksichtigt werden.

Quelle: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen

GERICHTSENTSCHEID Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

GERICHTSENTSCHEID
Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen
17. Mai 2024, 12:54 Uhr

Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Nun hat ein Gericht zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Da die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichten, müsse sie mehr für den Klimaschutz tun.

Die Bundesregierung muss mehr für den Klimaschutz tun.
Die aktuellen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.
Am Freitag soll im Bundesrat über ein neues Klimaschutzgesetz beraten werden.
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter. Damit gaben sie zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt.

Fraunhofer-Forscher Patrick Plötz: Wie geht Klimaschutz im Verkehr?
In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

Die Bundesregierung wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Sie kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Umwelthilfe hatte bereits im vergangenen Jahr geklagt
Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: „Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.“ Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit. So soll auf Autobahnen Tempo 100 gelten, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

KLIMASCHUTZGESETZ
Verfehlte Ziele und ein neues Gesetz: Da läuft was verkehrt beim Verkehr
Neues Klimaschutzgesetz ohne Sektorziele geplant
Basis für die am Donnerstag verhandelten Klagen der Umwelthilfe waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Das aktuelle Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, was zuletzt beim Verkehr und dem Gebäudesektor der Fall war, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos.
KLIMAZIELE
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
Diese Systematik dürfte sich allerdings bald ändern. Ende April beschloss der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes, vor allem auf Betreiben der FDP in der Ampel-Koalition. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. An den Klimazielen selbst ändert sich aber nichts. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, am Freitag berät der Bundesrat darüber.

Quelle: mdr.de/nachrichten vom 17. Mai 2024 12:54 Uhr

Der 1. August 2024 markiert den Erdüberlastungstag 2024

Der weltweite Earth Overshoot Day fällt 2024 auf den 1. August – einen Tag früher als im Vorjahr. Der Earth Overshoot für Deutschland ist 2024 bereits am 2. Mai – das sind sogar zwei Tage früher als vorherigen Jahr.

Quelle: www.wikipedia.org

Waldzustandserhebung 2023

13. Mai 2024 Pressemitteilung Nr. 43/2024

Waldzustand: Nur jeder fünfte Baum ist gesund
Waldzustandserhebung 2023 zeigt schlechten Zustand

Der Wald in Deutschland ist in einem schlechten Zustand. Von den verbreitetsten Arten Fichte, Kiefer, Buche und Eiche sind vier von fünf Bäumen krank. Das ist das Ergebnis der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichten Waldzustandserhebung 2023. Trotz besserer Ausgangsbedingungen leiden die Bäume nach wie vor unter der andauernden Trockenheit und den hohen Temperaturen seit 2018. Der Zustand des Waldes hat sich seit dem Vorjahr daher kaum verändert.

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Die Klimakrise hat unseren Wald fest im Griff, langandauernde Trockenheit und hohe Temperaturen der letzten Jahre haben bleibende Schäden hinterlassen. Nur noch jeder fünfte Baum ist vollständig gesund. Der Wald entwickelt sich zum Dauerpatienten. Wir brauchen einen gesunden und starken Wald: als erstes als Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel, denn er entzieht der Luft das klimaschädliche Kohlendioxid und bindet es für Jahrzehnte und Jahrhunderte. Und der Wald ist noch viel mehr. Er ist Hort der Artenvielfalt, er liefert uns sauberes Wasser und saubere Luft, stellt uns Holz zum Bauen, Wohnen und Leben zur Verfügung, und ist Erholungsraum und Arbeitsplatz für viele Menschen. Wir müssen unserem wertvollen Ökosystem also eine Langzeit-Kur verschreiben. Wir haben daher alleine dieses Jahr 250 Millionen Euro für Waldförderung eingeplant, um den Wald gegen die Klimakrise zu wappnen – ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den Wald zu erhalten für uns, unsere Kinder und unsere Enkel.“

Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2023
Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984 sind die Anteile der Schadstufen 2 bis 4 und die mittlere Kronenverlichtung, also der sichtbare Blatt- bzw. Nadelverlust, aller Baumarten angestiegen. Im Jahr 2019 konnten die deutlichsten Veränderungen beobachtet werden. Insgesamt befinden sich die Schäden weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und haben sich je nach Baumart im Vergleich zum Vorjahr gar nicht oder nur sehr geringfügig verändert. Es haben sich keine deutlichen Verbesserungen des Waldzustands eingestellt, aber auch keine deutliche Verschlechterung im Vergleich zu 2022.

Bei der Fichte ist der Anteil der deutlichen Kronenverlichtungen von 40 Prozent auf 43 Prozent gestiegen. Auf die Warnstufe entfielen 40 Prozent (vgl. 2022: 36 Prozent). Ohne Verlichtungen waren 17 Prozent (vgl. 2022: 24 Prozent). Die mittlere Kronenverlichtung ist von 29,6 Prozent auf 28,6 Prozent leicht gesunken. Im Vergleich zu den anderen Hauptbaumarten weist die Fichte die höchste Absterberate auf.

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der Kiefer der Anteil der deutlichen Kronenverlichtungen von 28 Prozent auf 24 Prozent gesunken. Auf die Warnstufe entfielen im Jahr 2023 53 Prozent (vgl. 2022: 59 Prozent). Der Anteil ohne Verlichtungen ist von 13 Prozent auf 23 Prozent gestiegen. Die mittlere Kronenverlichtung sank 2023 von 23,9 Prozent auf 22,3 Prozent.

Bei der Buche ist der Anteil der deutlichen Kronenverlichtung um einen Prozentpunkt auf 46 Prozent gestiegen. Auf die Warnstufe entfielen 39 Prozent (vgl. 2022: 34 Prozent). Der Anteil ohne Verlichtungen hat sich mit 15 Prozent (vgl. 2022: 21 Prozent) verschlechtert. Die mittlere Kronenverlichtung hat sich leicht verschlechtert auf 28,5 Prozent.

Bei der Eiche ist der Anteil der deutlichen Kronenverlichtungen von 40 Prozent auf 44 Prozent gestiegen. Der Anteil der Warnstufe sank dagegen leicht von 41 Prozent auf 39 Prozent. Auch der Anteil ohne Verlichtungen sank leicht von 19 Prozent auf 17 Prozent. Die mittlere Kronenverlichtung ist von 26,1 Prozent auf 27,6 Prozent geringfügig gestiegen.

Hintergrund Waldzustandserhebung:
Der Wald erfüllt vielfältige Nutz- und Schutzfunktionen, ist Kohlenstoffspeicher und bildet eine unentbehrliche Lebensgrundlage für uns Menschen. Um Risiken rechtzeitig zu erkennen, ist eine langfristige Beobachtung unverzichtbar. Erst auf der Grundlage langer Messreihen kann beurteilt werden, wie sich Umweltveränderungen auf die Gesundheit der Wälder auswirken. Zur Überprüfung des Waldzustandes ist der jährliche Blick in die Kronen unablässig, denn die Kronenvitalität ist ein wichtiger Baustein zu Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Leistungsfähigkeit unseres Waldes. Die bundesweite Waldzustandserhebung wird seit 1984 jährlich von den Ländern auf einem systematischen Netz (16 km x 16 km) von Stichproben durchgeführt. Das Bundesergebnis wird aus den von den Ländern bereitgestellten Rohdaten am Institut für Waldökosysteme des Thünen-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei) hochgerechnet.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/043-waldzustandserhebung.html

Schutz des Ampel-Klimas

Einigung der Regierungsparteien zum Klimaschutzgesetz: Nichtstun künftig erlaubt.

Vertreter von SPD, Grünen und FDP haben sich auf die lange geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Schon länger war klar, dass die »Sektorziele« verwässert werden sollen. Künftig muss nun nicht mehr jedes Ressort für die Einhaltung der gesetzten Vorgaben im eigenen Bereich sorgen, solange der Ausstoß von Treibhausgasen insgesamt sinkt. Dies steht seit Montagnachmittag fest.

Von der Einigung profitiert die FDP, unter deren Regie das Bundesverkehrsministerium steht. Ebenfalls am Mittwoch teilte der sogenannte Expertenrat für Klimafragen mit, dass der Verkehrsbereich die Klimaziele das dritte Mal in Folge in erheblichem Umfang verfehlt habe. Mit der Einigung ist auch die Drohung von Verkehrsminister Volker Wissing mit weitreichenden Eingriffen wie Wochenend-Fahrverboten für Autofahrer vom Tisch. Der FDP-Politiker hatte die Fahrverbote für nötig erklärt, falls das Gesetz nicht geändert würde.

Quelle: nd DER TAG 16.04.2024